Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitsrecht

bossi-ziegert_gesetzbuchMit dem stetig wachsenden Straßenverkehr und den erhöhten Mobilitätsanforderungen unsere Gesellschaft wächst auch das Risiko Beschuldigter einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder gar einer verkehrsbedingten Straftat zu werden. Gerade durch die mit einer Verurteilung drohenden Nebenfolgen wie Entziehung der Fahrerlaubnis oder Verhängung eines Fahrverbots geraten Personen, die zur Erreichung ihres Arbeitsplatzes oder berufsmäßig auf die Nutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen sind mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens schnell in eine existenzbedrohende Situation. Bereits eine einzige Verkehrstraftat- oder Ordnungswidrigkeit (z.B. im Bereich des Fahrens unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss) kann zur Anordnung der gefürchteten Medizinisch- Psychologischen-Untersuchung (sog. MPU) führen.

Die Kanzlei Bossi & Ziegert verteidigt seit ihrem Bestehen regelmäßig im gesamten Spektrum der Verkehrstraftaten und verfügt namentlich mit Herrn Rechtsanwalt Pauls aufgrund seiner jahrelangen Zusammenarbeit mit Herrn Rechtsanwalt Bossi über die notwendige Erfahrung in der außergerichtlichen- und gerichtlichen Verteidigung von Verkehrsstraftaten. Die häufigsten Straftaten in diesem Bereich sind:

  • Trunkenheit im Verkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Kennzeichenmissbrauch
  • Nötigung (im Straßenverkehr)
  • Fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung

Aber auch im Verkehrsordnungswidrigkeitsbereich wie Geschwindigkeitsüberschreitung, Überfahren eines Haltesignallichtes oder der Nichteinhaltung des erforderlichen Abstandes zum Vorausfahrenden lassen sich durch eine kompetente Verteidigung hohe Bußgelder und der Eintrag von Punkten im Verkehrszentralregister verhindern.

Schließlich kann in zivilrechtlicher Hinsicht die Schadensregulierung bei einem Verkehrsunfall durch unsere Zivilkanzlei erfolgen, so dass die Betreuung eines Mandats im Verkehrsrecht insgesamt »in einer Hand« liegt.