Steuerstrafrecht

_MG_8858Auch in der öffentlichen Wahrnehmung gelten Steuerstraftaten nicht mehr als Kavaliersdelikt. Dies hängt damit zusammen, dass die Strafverfolgungsorgane, zum Teil unter Instrumentalisierung der Medien, gerade in diesem Bereich äußerst energisch vorgehen und dabei auch die scharfen Waffen der Strafprozessordnung, Durchsuchung, Beschlagnehme und Haftbefehl, einsetzen. Die Strafverteidigung muss daher früh und energisch eingreifen.

Der Begriff des Steuerstrafrechts vermittelt bereits die Verbindung zweier Rechtsgebiete. Im Steuerstrafverfahren kommt häufig dem materiellen Steuerrecht große Bedeutung zu. Die Kanzlei Bossi & Ziegert arbeitet daher in den steuerstrafrechtlichen Fällen, in denen eine vertiefte Befassung mit rein steuerrechtlichen Fragen erforderlich ist, mit Fachanwälten für Steuerrecht aus zwei renommierten Münchner Kanzleien zusammen. Nur so können die erforderlichen Kompetenzen im Bereich des Strafrechts und des Steuerrechts gebündelt zum Einsatz gelangen. Auf diese Weise kann Waffengleichheit zur Gegenseite hergestellt werden, die den Einsatz des Finanzamts und der Staatsanwaltschaft kombinieren.

Auch bei den von Bossi & Ziegert geführten Revisionen begegnet häufig das Steuerstrafrecht.

Rechtsprechung:

Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs, durch die ein Urteil auf die Revision von Bossi & Ziegert aufgehoben wurde (BGH 1 StR 643/09).