Tätigkeitsfeld: Auslieferungsverfahren / Internationales Strafrecht

AuslieferungsverfahrenDie Tätigkeit im Bereich des Auslieferungsrechts beinhaltet grundsätzliche zwei Bereiche.

  • So kann ein deutscher oder ausländischer Staatsbürger, der sich im Ausland aufhält und im Verdacht einer in Deutschland begangenen Straftat steht, aufgrund eines deutschen Auslieferungsbegehrens in Auslieferungshaft geraten, die, je nach den im jeweiligen Land vorherrschenden Haftbedingungen gravierende psychische, körperliche und finanzielle Folgen für den Betroffenen nach sich ziehen kann. Aufgrund der stetig wachsenden Zusammenarbeit und neu geschaffener Instrumentarien, gerade im Europäischen Bereich [z.B. europäischer Haftbefehl, Schengener Durchführungsübereinkommen über die vereinfachte Auslieferung innerhalb der Mitgliedsstaaten (SDÜ), Europool etc.], hat sich die Effektivität deutscher Strafverfolgung im Ausland stark erhöht.
  • Umgekehrt begehren ausländische Staaten die Auslieferung von in Deutschland aufgegriffenen Personen, die im ersuchenden Staat eine Straftat begangen haben sollen. Im Auslieferungsverfahren, das ein grundsätzlich rein formales Verfahren zur Unterstützung einer ausländischen Strafverfolgung darstellt, wird der Betroffene zum Teil mit Staaten und Rechtssystemen konfrontiert, deren Gesetze, Justizverfahren und Haftbedingungen von den deutschen Standards weit entfernt sind.

Die Verteidigung im Auslieferungsverfahren erfordert daher vertiefte Kenntnisse im Recht der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen, des internationalen und europäischen Haftbefehls sowie der Erfahrung bezüglich der Haftbedingungen, Strafgesetzeslage und Justizpraxis des jeweiligen ausländischen Staates. Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit auf diesem Gebiet besitzen wir die notwendige Expertise und verfügen dabei über zahlreiche Kontakte zu ausländischen Rechtsanwälten. Zu unserer Tätigkeit gehört selbstverständlich auch die Vorort Beratung eines sich im Ausland befindlichen Mandanten, der Ziel eines deutschen Auslieferungsbegehrens ist oder fürchtet zu werden.