Revision in Strafsachen

BundesgerichtshofDie Kanzlei Bossi & Ziegert bündelt in diesem schwierigen Rechtsgebiet die Fachkompetenz in besonderer Weise. Prof. Dr. Ziegert hat in mehr als 35 Jahren weit über eintausend Revisionsmandate geführt. Prof. Dr. Kuckein, der 15 Jahre als Richter am Bundesgerichtshof über strafrechtliche Revisionen entschied und die höchstrichterliche Rechtsprechung mitgestaltete, lässt in beratender Funktion sein Wissen in konkrete Revisionsmandate einfließen. Damit sind die Voraussetzungen optimiert, Revisionsverfahren zum Erfolg zu führen.

Das Revisionsverfahren bietet die letzte Möglichkeit, vor Eintritt der Rechtskraft ein unerwünschtes Urteil aufzuheben. Dieses spezielle Verfahren unterscheidet sich grundlegend von der Strafverteidigung vor den Instanzgerichten. Das Revisionsgericht prüft das ergangene Urteil sowie das vorangegangene Verfahren allein auf rechtliche Fehler. Hieran muss sich der Verteidiger im Revisionsverfahren orientieren. Seine Tätigkeit ist daher stark wissenschaftlich ausgerichtet. Das Revisionsverfahren ist überdies erheblich formalisiert. Empirische Untersuchungen haben ergeben, dass ein Großteil der revisionsrechtlichen Rügen, die von Verteidigern, aber auch von Staatsanwälten vorgetragen werden, vom Revisionsgericht als unzulässig eingestuft und zurückgewiesen werden, da das komplizierte Regelwerk des Revisionsverfahrens nicht beachtet wurde.

Die anwaltliche Tätigkeit im Revisionsverfahren setzt daher neben hoher wissenschaftlicher Kompetenz große Erfahrung gerade in diesem Rechtsgebiet voraus. Bossi & Ziegert sind in Revisionsrecht bundesweit tätig und bei allen 5 Strafsenaten des Bundesgerichtshofes vertreten.

Mehr Informationen zum Them Revisionsrecht in Strafsachen finden Sie auf unserer Seite www.revision-strafrecht.de